Bildungscheck NRW 2026

Bildungsscheck NRW & Weiterbildungen bei der  Know GMBH

VIELE UNSERER INDIVIDUELLEN SEMINARE UND EINZELTRAININGS ERFÜLLEN DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN BILDUNGSSCHECK NRW 2026.

Gerne unterstützen wir Sie dabei,

  • die Förderfähigkeit Ihrer Weiterbildung einzuschätzen
  • die passenden Inhalte auszuwählen
  • den Bildungsscheck optimal zu nutzen

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.

Bis zu 50 % Förderung für Ihre berufliche Weiterbildung

Der Bildungsscheck NRW 2026 (Bildungsscheck 2.0) ist ein Förderprogramm des Landes Nordrhein‑Westfalen in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF).
Er unterstützt Einzelpersonen dabei, ihre berufliche Weiterbildung finanziell zu erleichtern – mit einem Zuschuss von bis zu 500 Euro pro Jahr


Was ist der Bildungsscheck NRW 2.0?

Der Bildungsscheck 2.0 ist die Nachfolgeregelung des bisherigen Bildungsschecks NRW, der 2024 ausgelaufen ist.
Seit dem 1. Februar 2026 können wieder Förderanträge gestellt werden – nun vollständig digital und ohne verpflichtende Beratungsstelle

Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dienen.


Wer kann den Bildungsscheck NRW 2026 beantragen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit:

  • Wohnsitz in Nordrhein‑Westfalen
  • einem zu versteuernden Jahreseinkommen von
    • max. 50.000 € (Einzelveranlagung)
    • max. 100.000 € (zusammen veranlagte Ehepaare)
  • einem beruflichen Bezug der geplanten Weiterbildung
  • keinem weiteren öffentlichen Förderzuschuss für dieselbe Maßnahme
  • noch keinem Bildungsscheck 2.0 im laufenden Kalenderjahr 

Der Einkommensnachweis erfolgt ausschließlich über einen Einkommensteuerbescheid, der nicht älter als zwei Jahre sein darf. 


Wie hoch ist die Förderung?

  • 50 % der Weiterbildungskosten
  • ✅ maximal 500 Euro
  • einmal pro Kalenderjahr
  • ❌ Fahrt‑, Übernachtungs‑ oder Verpflegungskosten sind nicht förderfähig 

Welche Weiterbildungen werden gefördert?

Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen, die u. a.:

  • vorhandene Qualifikationen aktualisieren oder erweitern
  • fachliche, methodische oder soziale Kompetenzen stärken
  • auf eine aktuelle oder zukünftige berufliche Tätigkeit ausgerichtet sind

Beispiele:

  • IT‑Schulungen (z. B. Office, Datenbanken, Projektmanagement)
  • fachliche Spezialseminare
  • Soft‑Skills‑Trainings mit Berufsbezug
  • Qualifikations‑ oder Zertifikatsmaßnahmen

Nicht gefördert werden u. a. PKW- oder Motorrad‑Führerscheine sowie nicht‑berufsbezogene Kurse. 


Wie wird der Bildungsscheck NRW beantragt?

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das ESF‑Online‑Portal des Landes NRW und spätestens einen Tag vor Kursbeginn.

Ablauf in Kurzform:

  1. Registrierung im ESF‑Onlineportal
  2. Eingabe der persönlichen Daten und Weiterbildungsdetails
  3. Upload des Einkommensteuerbescheids
  4. Antrag absenden
  5. Weiterbildung buchen und durchführen

👉 Ein Schnelltest zur Förderfähigkeit steht ebenfalls online zur Verfügung.


Wichtiger Hinweis für Unternehmen

Der Bildungsscheck 2.0 richtet sich ausschließlich an Einzelpersonen.
Ein betrieblicher Bildungsscheck für Unternehmen wie in früheren Jahren existiert nicht mehr